Glückliches Geburtstagfeiern, gemeinsames Kochen in der Küche und gemütliche Fernsehabende auf dem Sofa: In jedem Raum und jedem einzelnen Quadratmeter des gemeinsamen Hauses steckende Erinnerungen und Gefühle amplifizieren die Tragik einer Scheidung und die Sorge vor dem bevorstehenden neuen Lebensabschnitt – dem alleine leben. Aufgrund dessen besteht für ein sich trennendes Paar nachvollziehbare weise der Wunsch des Verkaufs ihres gemeinsamen Hauses. Im Zuge einer Scheidung gilt es jedoch zahlreiche Aspekte zu bedenken: Weitere Gründe für einen Hausverkauf bei Scheidung, Einschätzungen zum passenden Verkaufszeitpunkt sowie Tipps für eine möglichst konfliktfreie Abwicklung – im Folgenden: unsere Ratschläge.
- Weshalb ein Verkauf sinnvoll ist
- Wann verkaufen?
- Hausnutzung im Trennungsjahr
- Sorgenfreier Start in den Immobilienverkauf
Weshalb ein Verkauf sinnvoll ist
Aus den Augen, aus dem Sinn. Dies gilt als gewichtiger ausschlaggebender Grund für die Verkaufsabsicht der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung. Die Neuordnung eines Lebens gelingt nach einer Trennung naturgemäß ohne die permanent Erinnerungen an die Oberfläche transferierende Umgebung reibungsloser. Häufig ist der Immobilienverkauf auch die Lösung mit dem geringsten Konfliktpotenzial. Der Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung an eine fremde dritte Person und die faire Aufteilung des Gewinns erlässt einem einstigen Paar die Auseinandersetzung über einen einseitigen Verbleib im ehemaligen gemeinsamen Zuhause sowie über die Höhe der Auszahlung des Immobilienanteils.
Auch die finanzielle Perspektive lässt einen Hausverkauf häufig als sinnvolle Alternative erscheinen. Zunächst gilt dieser Weg als zügigster, um die Aufhebung aller mit dem Besitz einer Immobilie einhergehenden wirtschaftlichen Verflechtungen zu gewährleisten. Keine Unterhaltungskosten, keine potentiell überhöhte Auszahlung bei Anteilsübertragungen und im besten Fall keine verbleibenden gemeinsamen Kreditkosten, sofern diese eine Tilgung durch den Verkaufserlös erfahren. Dies gilt zumindest im Falle eines schon länger bestehenden Hausbesitzes. Des weiteren ermöglicht die Teilung entstehender Verkaufskosten durch Gutachter, Notare und Maklerprovision zwischen einem sich scheidenden Ehepaar Fairness. Nach Ende des Trennungsjahres entsteht jedem Partner das Recht auf ein Einklagen des Hausverkauf, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung erfolgte.
Bei feststehendem Beschluss zum Hausverkauf gilt dem sich trennenden Ehepaar zunächst einmal Respekt. Es besteht dann immerhin eine in hochemotionalen Trennungsfällen außerordentlich schwer zu erreichende Einigung auf eine vernünftige Lösung. Die Frage nach dem besten Zeitpunkt für den Verkauf – ob sofort oder womöglich erst nach der Scheidung – lässt sich im Allgemeinen relativ eindeutig beantworten: Je zügiger, desto besser. Die finanziellen Ressourcen dienen so möglicherweise bereits im Trennungsjahr z.B. als liquide Mittel für einen Zugewinnausgleich. Eine mitunter noch bestehende Zinsbindungsfrist des Kredits gilt es allerdings durchaus noch zu beachten. Ist diese noch nicht ausgelaufen, gilt ein Abwarten mit dem Hausverkauf als empfehlenswert. Andernfalls besteht die Gefahr der Forderung auf eine für die durch die vorzeitige Kündigung entgangenen Gewinne zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank.
Im mitunter andauernden Zeitraum der Suche nach einem Neueigentümer des Hauses bzw. der Wohnung besteht beiden Ehepartnern bei Bedarf die Möglichkeit eines Verbleibs im zu verkaufenden Zuhause. Die Definition einer Trennung charakterisiert sich diesbezüglich nicht durch eine räumliche, sondern durch eine wirtschaftliche sowie soziale Trennung. Die Trennung eines Paares manifestiert sich in einer klaren Trennung täglicher Ausgaben, z.B. Einkauf, der Trennung von Aktivitäten, z.B. dem Kochen und Essen, sowie einer Trennung der Betten bzw. des Schlafplatzes. Eine solche Entscheidung ist nachvollziehbarerweise persönlicher Natur und häufig lediglich eine Übergangslösung. Keiner Seite fällt allerdings das Recht auf Aufforderung des jeweils anderen zum Auszug zu – es sei denn, der Fordernde ist Alleineigentümer. Bei Nichtinfragekommen gemeinsamer Hausnutzung steht dem ausziehenden Ehepartner das Verlangen von Miete für seinen Hausanteil zu. Auch bei Auszug und getrenntem Leben gelten rechtlich noch beide als Eigentümer, wobei sich diese als Nutzungsentschädigung bezeichnete Mietzahlung an ortsüblichen Mieten orientiert. Weitere Informationen zum Trennungsjahr und dazu wer bei Scheidung zum Auszug verpflichtet ist, befinden sich unter “Scheidung: Wer zieht aus?“.
Sorgenfrei in den Immobilienverkauf starten
Nach Einigung über den Verkauf des gemeinsamen Hauses sowie die kurzfristige weitere Bewohnung steht einem Anstoß des Verkaufs nichts mehr im Wege. Das schriftliche Festhalten beider Parteien der zunächst maßgebendsten aller Voraussetzungen – der beiderseitigen Zustimmung für den Hausverkauf – muss auch eine notarielle Beurkundung folgen.
Daraufhin erfolgt die Verkaufspreisfestlegung, wobei die Beauftragung eines unabhängigen sowie neutralen Gutachters explizit bei Scheidungen als unabdingbar gilt. Bei der Begutachtung sollten zudem beide Ehepartner anwesend sein. Durch derlei gemeinsame Anwesenheit besteht keine Möglichkeit zur Beanstandung des Prozesses als unfair und benachteiligend. Dadurch gelingt die Vermeidung eines emotionsgeladenen Trennungsphase inhärenten unnötigen Streits.
Die Wahl eines gänzlich fremden Immobilienmaklers – nicht dem Bekannten- oder Freundeskreis entstammend – ermöglicht eine strikte Rollenzuordnung des Maklers als unparteiische Vermittler-Instanz zwischen den scheidenden Ehepartnern. Zudem erfolgt durch einen fachkundigen Makler die Übernahme sämtlicher Aufgaben, darunter Erstellung eines Exposés, Anfertigung von Fotos sowie Durchführung von Besichtigungen. Mit Hilfe eines Maklers besteht die simpelste Option auf einen Hausverkauf, der eine ruhige Regelung einer Scheidung und einen möglichst reibungslosen Start in einen neuen Lebensabschnitt eröffnet.
Steht eine Scheidung bevor bzw. ist bereits beschlossene Sache? Bei der Suche nach konkreter und zuverlässiger Hilfestellung bei der Immobilienbewertung und bei Fragen wie: „Wie viel ist meine Immobilie wert?“, „Kann ich mein Haus verlässlich bewerten lassen?“, „Soll ich als alleiniger Besitzer überhaupt meine Wohnung verkaufen oder mein Haus verkaufen?“ oder „Wie viel ist mein Haus wert?“ ermöglicht Ihnen PeKoNa.de größtmögliche Klarheit.
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