Im Rahmen des Zusammentragens notwendiger Unterlagen für einen Immobilienverkauf spielt der Grundbuchauszug eine maßgebliche Rolle. In mehreren Verkaufsphasen dient er Ihnen als Nachweis Ihrer Eigentümerschaft. Hier erfahren Sie, was der Grundbuchauszug beinhaltet und wie Sie ihn beantragen.

  1. Was ist ein Grundbuchauszug?
  2. Grundbuch: Aufbau und Inhalt
  3. Wer darf das Grundbuch einsehen?
  4. Antrag und Kosten des Grundbuchauszugs

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Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug stellt die Abschrift von Grundbucheintragungen dar. Dieses öffentliche Register gibt Auskunft über das Grundstück, grundstücksgleiche Rechte sowie Eigentumsverhältnisse inkl. der damit verbundenen Belastungen. Der Grundbuchauszug als Eigentümernachweis des Verkäufers ist beim Wohnungsverkauf oder Hausverkauf sowohl für den Käufer als auch für den Notar von Bedeutung. Letzterer muss sich ebenfalls von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen. Dem Grundbuchauszug sind ferner für den Käufer wichtige Informationen, wie mögliche Lasten und Rechte Dritter an Immobilie und Grundstück, zu entnehmen.

Grundbuch: Aufbau und Inhalt

 Als Abschrift der Grundbucheinträge beinhaltet der Grundbuchauszug sämtliche Informationen über die Immobilie oder das Grundstück. Doch was umfasst dies im Detail und an welchen Stellen befinden sich jeweils welche Informationen?

Der Aufbau eines Grundbuchs gliedert sich wie folgt:

Aufschrift: Auch Deckblatt genannt, hier finden sich Angaben über das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk sowie die Blattnummer.

Bestandsverzeichnis: Hier finden sich neben exakten Angaben zu Grundstücklage und -größe auch Rechte in Zusammenhang mit dem Grundstück, darunter u.a. das Wohnungseigentum und das Erbbaurecht. Darüber hinaus enthält das Bestandsverzeichnis Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück. Diese Angaben sind vom amtlichen Kataster vorgegeben.

1.Abteilung: Diese gilt aufgrund des Eigentümervermerks als eine der wichtigsten Grundbuch-Abteilungen. Ein Auszug dieses Eintrags gilt als Beweis für die Eigentümerschaft. Aufgrund dessen muss dieser Grundbucheintrag stets geändert werden, sofern die Immobilie oder das Grundstück den Besitzer wechselt. Kein rechtlicher Nachweis für die Eigentümerschaft ist hingegen das ledigliche Vorlegen eines Kaufvertrags.

2.Abteilung: An dieser Stelle lassen sich von Hypotheken und Grundschulden unabhängige Lasten und Beschränkungen einsehen, so z.B. eine Grunddienstbarkeit, ein Wohnrecht oder Insolvenzvermerke.

3.Abteilung: Die letzte Abteilung des Grundbuchs beinhaltet alle Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte sowie weitere gleichartige Lasten. Diese ist allen voran für Banken relevant.

Die Abteilungen des Grundbuches eröffnen somit Einsichten in alles über ein Grundstück oder eine Immobilie Wissenswerte. Für einen Immobilienverkauf spielt allen voran die einen Verkäufer als Eigentümer identifizierende erste Abteilung eine zentrale Rolle. Von diesem Grundbucheintrag sollte sich jeder verkaufende Eigentümer demnach einen Auszug erstellen lassen.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Als vom Grundbuchamt nicht-öffentlich geführtes Register gilt beim Grundbuch eine gesetzlich beschränkte Einsichtnahme. Ausnahmen stellen nur Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen Personen dar. Die Schutzwürdigkeit trägt den sensiblen Informationen über Vermögen und Schulden des Immobilienbesitzers im Grundbuch und seinen Abteilungen Rechnung.

Gemäß der Grundbuchordnung (GBO) müssen weitere Personen ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen, wobei dieses Behörden, Gerichten und Notaren in der Regel zugesprochen wird. Ferner gilt auch bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein berechtigtes Interesse daran, das Grundbuch einzusehen.

Unter sonstigen Umständen benötigen Interessenten zur Akzeptanz des Antrags eines Grundbuchauszuges durch das Grundbuchamt immer eine Eigentümervollmacht. Ohne diese kann ein Kaufinteressent, ausgenommen der Fall, dass er seine Kaufabsicht beispielsweise mit der Kopie des Vorkaufvertrags belegen kann, nicht ohne Weiteres einen Grundbuchauszug zu einer Immobilie anfordern.

Antrag und Kosten des Grundbuchauszugs

Zur Beantragung eines Grundbuchauszugs berechtigte Personen wenden sich an das zuständige Grundbuchamt bzw. Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In Baden-Württemberg befinden sich bislang in jeder Gemeinde staatlich implementierte Grundbuchämter. Bis zum 01.01.2018 erfolgt aber eine schrittweise Übertragung der Grundbuchführung auf die entsprechenden Amtsgerichte.

Zahlreiche Grundbücher werden heute elektronisch und papierlos erfasst, wodurch eine Online Beantragung auf digitale Einsicht in den Grundbuchauszug möglich wird, ohne dabei ein Amt physisch aufsuchen zu müssen. Je nach Bundesland muss mit einer oder mehrerer Wochen gerechnet werden, bis der Grundbuchauszug vorliegt. Finanziell beläuft sich ein Grundbuchauszug auf 10 Euro, wenn es sich um eine unbeglaubigte Abschrift handelt, oder 15-20 Euro für eine beglaubigte Abschrift. Abhängig von der Stelle, bei der ein Grundbuchauszug beantragt wird (Stadt, Dienstleister usw.), fallen mitunter weitere Kosten an.

Vor Ihrer selbständigen Beantragung eines Grundbuchauszuges noch einmal der Hinweis: Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder ihr Haus verkaufen und dies mit PeKoNa tun, so fällt für Sie die Beantragung des Grundbuchauszuges weg. PeKoNa übernimmt für Sie, sobald die Erteilung einer Vollmacht erfolgt ist, die Beantragung der für den Immobilienverkauf ausreichenden unbeglaubigten Version inklusive der dafür anfallenden Kosten.

Unabhängig von konkreten Informationen ergeben sich mitunter allgemeine Fragen wie: „Wie viel ist meine Immobilie wert?“, „Kann ich mein Haus verlässlich bewerten lassen?“ oder „Wie  viel ist mein Haus wert?“.

Wenn Sie einen Immobilienmakler in Nürnberg oder jemanden zur Immobilienbewertung bzw. für ein Gutachten darüber, was Ihre Immobilie wert ist, suchen, bietet PeKoNa hier Unterstützung. Um ein Haus zu vermieten oder eine Wohnung zu vermieten, ist es sinnvoll fachkundig das Haus bewerten zu lassen bzw. eine Wertermittlung der Wohnung zu erstellen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder Ihre Immobilie vermieten wollen: ein Immobiliengutachten ergibt immer Sinn und bietet einen Anhaltspunkt. Auch „Wertgutachten“ genannt, ist die professionelle von besten Maklern durchgeführte Ermittlung, wie viel eine Immobilie wert ist, eine wichtige Stütze, wenn Sie eine belastbare Schätzung benötigen. PeKoNa kann Ihnen Unterstützung bieten, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten oder Ihre Wohnung schätzen oder schätzen lassen wollen.