Der Energieausweis spiegelt das zunehmende Bewusstsein für Umweltschutz und Energiesparen wider. Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihr Haus verkaufen wollen, muss er seit dem Jahr 2009 den Verkaufsunterlagen einer Immobilie beiliegen. Auf dieser Seite klären wir, was Sie zum Energiausweis wissen müssen: Welchen Ausweis sie brauchen, was die Farbskala bedeutet, und welche Informationen er sonst noch enthält.

  1. Die Energieausweispflicht
  2. Ausnahmefälle
  3. Das beinhaltet der Energieausweis
  4. Der Verbauchsausweis
  5. Der Bedarfsausweis
  6. Energieausweisbezug und -kosten

Die Energieausweispflicht

Primär gilt: Jeder Immobilieneigentümer muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Eigenheims in der Lage sein, einen Energieausweis vorweisen zu können. Dies ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV)[1] per Gesetz vorgeschrieben und gilt seit 2009 für Besitzer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, z.B. Gewerbe- oder Büroflächen, gleichermaßen. 2014 wurde die Energieausweispflicht zudem verschärft. Demzufolge steht jeder Immobilienverkäufer potentiellen Kaufinteressenten gegenüber in der Pflicht, ohne weitere Aufforderung einen Energiepass vorzulegen.

Die Energiewerte offenbaren zukünftige Energiekosten transparent und gelten entsprechend als maßgeblicher Faktor einer Käuferentscheidung. Spätestens bei der ersten Immobilienbesichtigung sollte also die Vorlage des Energieausweises erfolgen. Die Energieausweis-Übergabe findet bei Verkaufsabschluss statt, wobei energetische Kennzahlen und Angaben zur Immobilie schon in der Immobilienanzeige aufgeführt werden müssen, sofern bereits ein Energieausweis vorliegt. Aufzuführende Informationen umfassen u.a. die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und Angaben zum Energieträger, z.B. der Heizungsart. Seit dem 1. Mai 2015 wird ein Verstoß gegen die Ausweispflicht mit Bußgeldern von bis zu 15.000€ geahndet.

Von der Energieausweispflicht befreite Immobilien

Ausgenommen von der Verschärfung des EnEV und der Ausweispflicht sind Immobilien, die spezifische Faktoren erfüllen. Dies ist der Fall bei Immobilien, die: 

  • kleiner als 50m² sind
  • unter Denkmalschutz stehen
  • keiner regelmäßigen Nutzung, Beheizung oder Kühlung unterliegen (z.B. Ferienhäuser)
  • speziell genutzt werden (z.B. Stallungen oder Gewächshäuser)
  • Sollte einer dieser Faktoren zutreffen, so ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung die Erstellung eines Energieausweises nicht vonnöten.

Informationen des Energieausweises

Welche konkreten Informationen enthält nun der Energieausweis, vor allem im Hinblick auf den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung?

Neben generellen Eckdaten wie Adresse, Baujahr und Eigentümer eines Gebäudes enthält der i.d.R. fünfseitige Energieausweis etliche relevante Informationen zum Thema Energie. Darunter fallen z.B. die landläufig bekannte Farbskala von A+ (grün, sehr gute Energieeffizienzklasse) bis H (rot, sehr mangelhafte Energieeffizienzklasse) oder der in kWh/ (m² * a) angegebene exakte Endenergieverbrauchs- oder Bedarfswert.

Mit diesem Wert wird je nach Art des Energieausweises entsprechend der Energieverbrauch oder der Energiebedarf ermittelt. Darüber hinaus ermöglichen Vergleichswerte von ähnlichen Gebäuden dem Eigentümer eine präzisere Einschätzung des Endwertes. Auch Modernisierungsempfehlungen sind Teil des Energieausweises, wobei jene nicht verbindlich und nicht zwingend umzusetzen sind.

Der Verbrauchsausweis

Vor der Erstellung eines Energieausweises für ihre Immobilie gilt es zwischen zwei Energieausweisen zu differenzieren, deren Unterschiede nicht unerheblich sind. Dem sog. Verbrauchsausweis liegt der Endenergieverbrauchswert einer Immobilie zugrunde, der wiederum i.d.R. über die Heizkostenabrechnungen der zurückliegenden drei Jahre ermittelt wird.

Der Energieverbrauchsausweis macht einerseits eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung überflüssig, andererseits beruht diese Art von Energieausweis auf dem individuellen Nutzverhalten der Bewohner, was seine Aussagekraft beeinträchtigt. Darüber hinaus ist ein Energieverbrauchsausweis nur zulässig, sofern er konkrete Voraussetzungen erfüllt:

  • mindestens fünf Wohnungen im Gebäude
  • oder Stellen des Bauantrages nach dem 1. November 1977
  • oder Gebäudeerrichtung gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977
  • oder Gebäudenachrüstung dieser Verordnung entsprechend

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, so ist eine Ausstattung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses mit dem Verbrauchsausweis zulässig.

Der Bedarfsausweis

Im Gegensatz dazu ist der zweite Energieausweistyp, der sog. Energiebedarfsausweis, uneingeschränkt zulässig. Eine umfassende Untersuchung und Analyse mittels einer Begutachtung durch eine Fachkraft ermöglicht die Ermittlung des Endenergiebedarfes einer Immobilie.

Neben einer Überprüfung der Dämmung, den Fensterarten und der Heizungsanlage werden auch Bauunterlagen und technische Gebäudedaten herangezogen, um einen Energiebedarfsausweis zu erstellen. Eine anspruchsvolle auf diesen Daten basierende Berechnung ergibt einen für Kaufinteressenten objektiven Orientierungswert des Immobilienenergiebedarfs.

Energieausweis: Kosten und Ausstellung

Für den Bezug eines Energiepasses gibt es, im Gegensatz z.B. zum Bezug von Grundbuchauszügen, keine klassischen Anlaufstellen. Die Ausstellung von Energieausweisen erfolgt durch spezialisierte Fachkräfte, u.a. Architekten, Handwerker oder Ingenieure, mit entsprechender Weiterbildung. Aufgrund fehlender Einheitlichkeit bei Zertifikaten, die die Kompetenz der Fachkräfte transparent machen könnten, ist es sinnvoll verschiedene Angebote zu vergleichen und sich an Erfahrungen anderer Kunden zu orientieren. Eine Fachkraft, die per Vorkasse bezahlt zu werden fordert, sollte dabei vermieden werden. Zudem steht Ihnen das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung zu, sollten sich Mängel im erstellten Energieausweis befinden.

Die Kosten für einen Energieausweis variieren dabei. Der weniger aufwendige Verbrauchsausweis fällt meistens unter die 100€-Marke, wohingegen der umfangreichere Bedarfsausweis in der Regel über 100€, je nach Immobiliengröße mitunter auch mehrere Hundert Euro kostet. Sind Sie Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, ihnen rechtzeitig einen Energieausweis auszuhändigen und dafür auch die Kosten zu tragen. Nach der Erstellung eines Energieausweises gilt dieser 10 Jahre, unter der Bedingung, dass während dieses Zeitraums keine energetische Sanierung erfolgt.

Wissenswert: Sollten Sie ihre Wohnung verkaufen oder ihr Haus verkaufen, entstehen Ihnen mit PeKoNa keine zusätzlichen Kosten für einen Verbrauchsausweis: Das Einholen des Dokumentes sowie sämtliche anfallende Kosten hierfür übernehmen wir für Sie. Unsere deutschlandweiten Kooperationen mit Energieberatern ermöglichen Ihnen zudem den Erhalt eines im Schnitt deutlich günstigeren bedarfsorientierten Energieausweises.

Weitere potentielle Kosten beim Immobilienverkauf und welche davon Pekona Immobilien übernimmt erfahren Sie unter Hausverkauf: Kosten im Überblick.

Sie stellen sich vielleicht über den Energieausweis hinaus vielleicht allgemeine Fragen wie: „Wie viel ist meine Immobilie wert?“, „Kann ich mein Haus verlässlich bewerten lassen?“ oder „Wie  viel ist mein Haus wert?“.

Wenn Sie einen Immobilienmakler in Nürnberg, Schwabach, Roth und Umgebung oder jemanden zur Immobilienbewertung bzw. für ein Gutachten darüber, was Ihre Immobilie wert ist, suchen, bietet Pekona Immobilien Unterstützung. Um ein Haus zu vermieten oder eine Wohnung zu vermieten, ist es sinnvoll fachkundig das Haus bewerten zu lassen bzw. eine Wertermittlung der Wohnung zu erstellen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder Ihre Immobilie vermieten wollen: ein Immobiliengutachten ergibt immer Sinn und bietet einen Anhaltspunkt. Auch „Wertgutachten“ genannt, ist die professionelle von besten Maklern durchgeführte Ermittlung, wie viel eine Immobilie wert ist, eine wichtige Stütze, wenn Sie eine belastbare Schätzung benötigen. Pekona Immobilien kann Ihnen Unterstützung bieten, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten oder Ihre Wohnung schätzen oder schätzen lassen wollen.